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Bei Deinem Start in die Ausbildung kommen viele neue Dinge auf Dich zu.

Kein Problem. Wir sind an Deiner Seite. Nutze unseren Start-Check.

1.

Im Ausbildungsvertrag werden
die Rechte und Pflichten der
Auszubildenden geregelt.
Der Ausbildungsvertrag muss
folgende Punkte enthalten:

  • Art, Gliederung
    und Ziel der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Dauer der regelmäßigen
    täglichen Ausbildungszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Zahlungsweise und Höhe
    der Ausbildungsvergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Kündigungsbedingungen

2.

Wenn Du die Ausbildung im
Beamtenverhältnis machst,
bist du als Anwärter*in im
Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Rechte und Pflichten ergeben
sich aus dem jeweiligen
Beamtenrecht. Infos dazu
findest Du unter Punkt 5.

3.

Für den Lohnsteuerabzug benötigt
der Dienstherr/Betrieb:

  • Deine Steueridentifikationsnummer
  • Dein Geburtsdatum
  • unter Umständen deine Religionszugehörigkeit

4.

Der Sozialversicherungsausweis wird
bei Aufnahme der
ersten Beschäftigung ausgestellt.
Bei Namensänderungen oder bei
Verlust, kanst Du bei der Deutschen
Rentenversicherung oder bei der
zuständigen Krankenkasse einen
neuen Ausweis beantragen. 

Beamtenanwärter*innen sind von
der Sozialversicherung befreit.

5.

Damit Deine Ausbildungsvergütung
überwiesen werden kann, brauchst
Du ein Girokonto.
Wähle am besten eines,
bei dem Du als Auszubildende*r
oder Anwärter*in
keine Gebühren bezahlen musst. 

6.

Wenn Du ein polizeiliches
Führungszeugnis brauchst,
kannst Du es bei der Stadt-
oder Gemeindeverwaltung anfordern.

7.

Ab jetzt musst Du Dich
selbst versichern. Was Du
brauchst, erfährst Du auf
der nächsten Seite.

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Ab jetzt musst Du Dich selbst versichern. Nutze unsere kostenfreie Beratung 

DBV, Spezialist für den Öffentlichen Dienst, bietet eine kostenfreie Beratung zu allen Versicherungen, die Du jetzt brauchst. DBV Logo

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Die Gruppendiensthaftpflicht 

Im ver.di Mitgliedsbeitrag enthalten!

Es kann jeder und jedem passieren: ein schwerer Unfall oder nur ein kleines Missgeschick im Dienst und dem Dienstherrn oder einer dritten Person entsteht ein Schaden. Dann stellt sich die Haftungsfrage. Normalerweise haftet die Dienststelle. Sie kann jedoch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Regressforderungen stellen. Solche Fälle kommen immer häufiger vor. ver.di Mitglieder profitieren im Schadenfall von der Gruppen-Diensthaftpflichtversicherung, die von der Bundesfachgruppe Feuerwehr abgeschlossen wurde. Aufgabe dieser Diensthaftpflichtversicherung ist es nicht nur, die Forderungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu regulieren. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche gegen die Beschäftigten ab – auch vor Gericht.

Die Versicherungsleistungen sind im derzeitigen Mitgliedsbeitrag enthalten, setzen aber eine satzungsgemäße Beitragszahlung voraus.

Ein guter Grund ver.di Mitglied zu werden!

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