Häufig gestellte Fragen

und unsere Antworten

Was ist das Besondere am Berufsbild Feuerwehr?

Die Chancen, bei der Berufsfeuerwehr hauptberuflich zu arbeiten, sind so hoch wie nie – denn der Bedarf an Nachwuchs ist sehr hoch. Wer die Ausbildung in der Tasche hat, hat gute Chancen. Es winken die Übernahme ins Beamtenverhältnis und der Einsatz im Löschzug. An den Feuerwehrschulen werden regelmäßig Fortbildungen angeboten. Du arbeitest in der Feuerwehrabteilung einer Kommune oder als Werksfeuerwehrfrau/mann. Über die höheren Dienste kannst Du Dich in der Rubrik "Dienstgrade" informieren.

Gibt es weitere Zulassungsbeschränkungen für die Ausbildung?

Wer eine Berufsfeuerwehrmann-frau werden möchte, sollte mindestens einen guten Hauptschulabschluss und in der Regel eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung vorweisen können. Das Höchstalter am Tag der Einstellung sollte in vielen Fällen 35 Jahre nicht übersteigen (diese Vorgabe variiert je nach Feuerwehr!). Gefordert werden oft zudem das Schwimmabzeichen in Silber und ein Führerschein der Klasse B. Eine Brille oder Kontaktlinsen beispielsweise bedeuten heute nicht mehr zwangsläufig das Aus vom Traum des Berufsfeuerwehrmannes. Meist gilt jedoch: Die unkorrigierte Sehschärfe darf 0,5 Dioptrien nicht überschreiten. Die Atemschutztauglichkeit nach G26 muss gegeben sein, dazu sollte das Körpergewicht im Rahmen der Formel “Körpergröße in cm weniger 100 = Kilogramm Sollgewicht” (Abweichung maximal 30 Prozent) liegen. Eine Fitness ist von Vorteil, denn ein Bewerber muss sich auch sportlich behaupten können. Alle Informationen findest Du unter der Rubrik "Berufe".

FAQ

Können nur deutsche Staatsbürger*innen Beamte*innen werden?

Früher war die Ausbildung im Öffentlichen Dienst deutschen Staatsbürger*innen vorbehalten. Dies gilt nicht mehr. Staatsangehörige aller Nationalitäten haben die Möglichkeit in das Angestelltenverhältnis übernommen zu werden.

Allerdings dürfen Staatsangehörige anderer Länder eine qualifizierte Berufsausbildung nur dann absolvieren, wenn sie durch ihren sogenannten Aufenthaltstitel dazu berechtigt sind, in Deutschland zu arbeiten. Generell gilt dies beispielsweise für türkische Staatsangehörige und anerkannte Asylberechtigte. Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt die für den jeweiligen Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

Auch wer über keinen deutschen Schulabschluss verfügt, kann sich um einen Ausbildungsplatz im Öffentlichen Dienst bewerben. Dazu muss der im Ausland erworbene Schulabschluss aber zunächst in Deutschland anerkannt werden. Dafür sind in den sechzehn Bundesländern unterschiedliche Stellen zuständig. Sollte es genügend Übereinstimmungen geben, wird der ausländische Schulabschluss als gleichwertig mit einem entsprechenden deutschen Abschluss dokumentiert. Diese Bescheinigung muss dem im Ausland erworbenen Schulabschluss bei der Bewerbung beiliegen.

Angehörige eines europäischen Mitgliedstaates (EU-Bürger) oder von Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR-Bürger) oder der Schweiz können in Deutschland auch Beamt*innen werden.

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