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Dienstgrade richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem entsprechenden Dienstalter. Sie können unmittelbar an Funktionen gebunden werden. Manche Bundesländer (z. B. Hessen, Nordrhein-Westfalen) unterscheiden allerdings zwischen Dienstgraden und Dienststellungen. Hier wird neben dem Dienstgradabzeichen ggf. ein spezielles Dienststellungsabzeichen getragen.

Die Bezeichnung der einzelnen Dienstgrade ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Der Dienstgrad wird häufig durch ein besonderes Dienstgradabzeichen an der Uniform kenntlich gemacht.

Die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr sind im Wesentlichen bundeseinheitlich durch die Bundesbesoldungsordnung geregelt, ebenso die Laufbahneinteilung in den mittleren, gehobenen und höheren Dienst durch das Beamtenrechtsrahmengesetz..

Feuerwehrmann/Feuerwehrfrau

Dies bezeichnet allgemein eine*n Angehörige*n der Feuerwehr, – auch Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr.

 

Brandmeister*in

  • Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in der Besoldungsgruppe A 7 bis A 9
  • Zur Erlangung des Dienstgrades „Brandmeister“ ist der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung der Berufsfeuerwehren (B 1) und der Laufbahnausbildung (B 2) notwendig. Die Ausbildung ist länderspezifisch 12 bis 24 Monate lang und besteht aus einem feuerwehrtechnischen und einem rettungsdienstlichen Teil.

Die Amtsbezeichnungen im Vorbereitungsdienst (Ausbildung) entspricht im mittleren und gehobenen Dienst der Amtsbezeichnung des Eingangsamtes mit dem Zusatz „Anwärter*in“ (z. B. Brandmeister-Anwärter*in). 

 

Hauptbrandmeister*in/Oberbrandmeister*in

  • Zur Erlangung des Dienstgrades „Hauptbrandmeister*in“ kann je nach Bundesland der erfolgreiche Abschluss des B 3-Lehrganges (Gruppenführer*in der Berufsfeuerwehren) notwendig sein.
  • Für besondere Dienstposten gibt es in der Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage noch Hauptbrandmeister-Z.

 

Brandinspektor*in, Brandoberinspektor*in

  • Ist in einigen Bundesländern das Eingangsamt in den gehobenen Dienst der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13
  • Brandinspektoren gibt es in einigen Ländern nur in Form von Beamt*innen, die aus dem mittleren in den gehobenen Dienst aufgestiegen sind.

 

Brandamtmann/frau, Brandamtsrat/rärtin und Brandoberamtsrat/rätin

  • Gehobener Dienst der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13

 

Brandreferendar*in 

  • Eingangsamt zum höheren Dinest der Besoldungsgruppe A 13 bis A 16

 

Brandrat/rätin, Oberbrandrat/rätin (oder auch je nach Bundesland: Brandoberrat/rätin),Branddirektor*in und Leitende/r Branddirektor*in

  • höherer Dienst in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 
  • In einigen Städten (etwa ab 400.000 Einwohner*innenn) gibt es auch Spitzenämter in den Besoldungsgruppen B 2 bis B 5 mit den Bezeichnungen Direktor*in der Feuerwehr (z. B. NRW), Landesbranddirektor*in (z. B. Berlin, Niedersachsen), Oberbranddirektor*in (z. B. Hamburg, München), Direktor*in der Branddirektion (Hessen) oder Stadtdirektor*in (z. B. Stuttgart und Nürnberg).
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