Zwei Möglichkeiten
Ausbildung im Öffentlichen Dienst oder In Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Dazu zählen z.B. größere Industriebetriebe der Chemie-, Metall- und Elektrobranche, sowie Kraftwerke und Flughäfen.
Beamt*innen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst leisten bei Einsätzen als Truppmann/-frau oder Truppführer*in, Maschinist*in oder Fahrer*in in Notsituationen schnelle und qualifizierte Hilfe
Sie sichern, bekämpfen und beseitigen Gefahrenquellen wie Brände oder ausströmende Chemikalien, leisten Hilfe bei Naturkatastrophen, bergen Personen, Tiere und Sachgüter und treffen geeignete Vorbeugemaßnahmen. Darüber hinaus leisten Beamt*innen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst Erste Hilfe im Rahmen medizinischer Notfallrettung.
Um in Gefahrensituationen sofort eingreifen zu können, sind sie oftmals bei Großveranstaltungen anwesend. Auch die Wartung und Pflege von Einsatzgeräten und -Fahrzeugen fällt in ihren Aufgabenbereich. Beamt*innen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bereiten Einsätze vor und organisieren den Dienstbetrieb, ggf. auch in einer integrierten Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst.
Wie verläuft die Ausbildung?
Es handelt sich um einen so genannten Vorbereitungsdienst. Dieser ist durch Verordnungen des Bundes bzw. der Bundesländer geregelt. Als anerkannte Beamtenausbildung kann die Laufbahnbezeichnung in den einzelnen Bundesländern abweichend sein.
Die Ausbildung dauert in der Regel 1-3 Jahre. Zu den Ausbildungs- und Lernorten zählen Landesfeuerwehrschulen bzw. zentralen Ausbildungsstätten für Brandschutz der Bundeswehr, Bildungszentren der Bundeswehr, Berufsfeuerwehren bzw. Bundeswehrfeuerwehren.
Fähigkeiten, die für die Ausbildung und das spätere Berufsleben besonders gefragt sind:
- Sorgfalt und Umsicht
- Teamfähigkeit
- Leistungs- und Einsatzbereitschaft
- Verantwortungsbewusstsein
- hohe psychische und physische Belastbarkeit
Welche Voraussetzungen werden benötigt?
Als Ausbildungsvoraussetzung gilt in der Regel ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer für die Tätigkeit förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung, z.B. KFZ-Mechaniker. Bewerber*innen müssen darüber hinaus die gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst nachweisen, die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren durchlaufen.
Verdienst:
Der monatliche Anwärtergrundbetrag differiert:
bei Bundesbehörden –brutto- € 1269,00
bei Landesbehörden –brutto- je nach Bundesland
zwischen € 1.209,00
bis € 1.328,00
In Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial kommen Werkfeuerwehrleute im Brand- und Gefahrenschutz zum Einsatz. Dazu zählen z.B. größere Industriebetriebe der Chemie-, Metall- und Elektrobranche, sowie Kraftwerke und Flughäfen. Werksfeuerwehrleute führen Maßnahmen zur Brandbekämpfung und medizinischen Notfallversorgung durch und leisten technische Hilfe.
Wie verläuft die Ausbildung?
Bei der Ausbildung handelt es sich um eine duale Ausbildung, die in der Regel 3 Jahre dauert. Abhängig vom Ausbildungsbetrieb lernen angehende Werkfeuerwehrleute z.B. Leitungen zu verlegen, elektrische Verbindungen herzustellen, Rohre zu trennen und zu verbinden, sowie Anlagenteile zu montieren und zu demontieren.
Außerdem erlernen sie die richtige Einschätzung von Wärme-, Rauchentwicklung und Brandausbreitung, sowie die Bekämpfung von Bränden mit dem Einsatz geeigneter Löschmittel.
Zu weiteren wichtigen Inhalten gehören:
- das Bedienen und Prüfen von Löschfahrzeugen, Löschgeräten und Brandschutzeinrichtungen
- das Räumen von Einsatzstellen
- der Einsatz von Geräten und Materialien zur technischen Hilfeleistung
- Lösch-, Rettungs- und Bergungsarbeiten mit Atemschutz
- Einsätze mit radioaktiven, biologischen und chemischen Gefahrstoffen
- feuerwehr- und betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme
- das Erlernen von lebensrettenden- und erhaltenden Maßnahmen
- Rechte und Pflichten, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz
Welche Voraussetzungen werden benötigt?
Betriebe bevorzugen Ausbildungsanfänger*innen mit Hochschulreife.
Erforderlich sind zudem:
- ein Mindestalter von ca. 16,5 Jahren
- Führerschein der Klasse B
- Nachweis über körperliche Fitness, z.B. in Form eines Sporttests
- Nachweis der Feuerwehrtauglichkeit/Atemschutztauglichkeit
- Führungszeugnis
Verdienst:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich bei tarifgebundenen Unternehmen nach tariflichen Vereinbarungen und wird jeweils vom Ausbildungsbetrieb übernommen.
Falls die Ausbildung in Schulform stattfindet erfolgt keine Ausbildungsvergütung, das kann z.B.
- im ersten Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BHJ
- oder einer Berufsfachschule erfolgen.
Geprüfte Werkfeuerwehrtechniker*innen sind qualifiziert folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Warten, Prüfen, Instandsetzen und Dokumentieren von persönlichen Schutzausrüstungen und Sicherheitsgeschirren;
- Prüfen, Dokumentieren und Instandsetzen von Ausrüstungen zur Ersten Hilfe;
- Warten, Prüfen, Instandsetzen, Dokumentieren von Löschgeräten, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Anlagen zur Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhalte-Einrichtungen, Löschanlagen und von Feuerschutzabschlüssen;
- Prüfen und Dokumentieren von Gefahrenmeldeanlagen;
- Planen, Prüfen, Installieren und Dokumentieren von Fluchtwegbeschilderungen, Warten, Prüfen, Instandsetzen, Dokumentieren von Geräten zur Gefahrenabwehr sowie von Leitern, Hebezeugen und Winden;
- Anwenden, Warten, Prüfen, Instandsetzen und Dokumentieren von Warn- und Messgeräten, Durchführen von Sicherheitsposten;
- sachgerechtes Umgehen mit Gefahrstoffen; Befreien von Personen aus Aufzügen;
- Kommunizieren und Zusammenarbeiten mit anderen Betriebseinheiten, Fremdfirmen und Besuchern;
- eigenverantwortliches, teamorientiertes und kostenbewusstes Handeln;
- unterweisen von Mitarbeiter*innen und Dritten in sicherheitsgerechtem Handeln sowie im Umgang mit sicherheitstechnischen Einrichtungen, Prüfen der Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Umweltschutzvorschriften sowie Einleiten von Maßnahmen;
- beachten berufsbezogener technischer Regeln und Rechtsvorschrifte
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Werkfeuerwehrtechniker verfügen über langjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und weitere berufliche Praxis erworben haben.
Nachweis der Qualifikation
IHK-Fortbildungsprüfung gemäß Vorschrift nach § 54 BBiG (§ 46 Abs. 1 a.F.)
Erlassdatum: 15.10.2006
Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
Hier werden die Prüfungen gelistet: IHK
Voraussetzungen
Zur Prüfung zum Geprüften Werkfeuerwehrtechniker*in ist zuzulassen, wer eine Laufbahnprüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes oder der Werkfeuerwehren abgeschlossen hat und eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine Laufbahnprüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehr-technischen Dienstes oder der Werkfeuerwehren abgeschlossen hat und eine mindestens fünfjährige Berufspraxis oder vergleichbare Qualifikationen nachweist. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktionsaufgaben orientiert.