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Nach der Ausbildung

Für Beamtenanwärter*innen ist die Ausbildung mit dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes beendet. Damit endet auch der Status "Beamt*in auf Widerruf". Im Regelfall werden Beamtenanwärter*innen anschließend übernommen und in das "Beamt*innenverhältnis auf Probe" berufen. Werkfeuerwehrleute steigen nach der Ausbildung ins Angestelltenverhältnis ein.

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Probezeiten in der Beamtenlaufbahn

Im Unterschied zum Öffentlichen Dienst gibt das Beamtengesetz verschiedene rechtliche Stufen nach der Ausbildung vor. Hier wird zwischen Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Zeit und Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Widerruf und Beamtenverhältnis nach Art der Befähigung unterschieden. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist dabei der Regelfall. Die allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen, ein erfolgreiches Durchlaufen der Probezeit und die Vollendung des 27. Lebensjahres sind dabei die erforderlichen Stufen, um diesen Status zu erreichen.

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Probezeit

Beschäftigte haben in der Probezeit die Möglichkeit, sich ein genaueres Bild über die Arbeitsstelle und die persönlichen Anforderungen zu verschaffen. Genauso hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, sich über den/die neue/n Arbeitnehmer*in  im Berufsalltag gewiss zu werden. Stellt eine der beiden Seiten fest, dass es - aus welchen Gründen auch immer – im täglichen Miteinander nicht funktioniert, kann das Arbeitsverhältnis noch während der Probezeit gekündigt werden. 

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